Ansprechpartner Pflege

Sachgebietsleiterin Pflege & Einrichtungsleiterin Pflegeheim am Mehrgenerationencampus

Grit Bachmann
Altenpflegeheime, Tagespflegen, Service Wohnen

Tel. 03443 33985-20
Fax 03443 33985-38

grit.bachmann@drkweissenfels.de

Der Mehrgenerationen-Campus des DRK Weißenfels

Gemeinsam Leben. Gemeinsam Lernen.

Stellen Sie sich einen Ort vor, an dem Kinder, Erwachsene und Senioren nicht nur nebeneinander, sondern miteinander leben, lernen und wachsen. Der Mehrgenerationencampus des Deutschen Roten Kreuzes in Weißenfels schafft genau das: Einen Raum für Begegnungen, gegenseitiges Verständnis und ein intensiveres Miteinander. Hier kommen Menschen aller Altersgruppen zusammen, um voneinander zu lernen und gemeinsam das Leben zu gestalten.

Die Vision hinter dem Campus

Die Idee des Mehrgenerationencampus wurde geboren, um einen Ort zu schaffen, der Gemeinschaft fördert und das Zusammenleben bereichert. Heute ist dieser besondere Campus in Weißenfels Realität: Hier leben, lernen und begegnen sich Kinder und Senioren unter einem Dach. Ob durch gemeinsame Hochbeete, Begegnungen auf der Terrasse oder kreative Aktivitäten – der Campus ist ein Ort, an dem Generationen zusammenkommen.
 

Der Neubau eines hochmodernen Pflegeheims mit 60 Einzelzimmern ergänzt das bereits bestehende Angebot des DRK in Weißenfels. Hier arbeiten nun eine Kindertagesstätte, eine Tagespflege für Senioren und das neue Pflegeheim Hand in Hand. Der Mehrgenerationencampus schafft so Raum für Begegnungen, stärkt das Miteinander und ermöglicht gemeinsames Leben und Lernen auf einzigartige Weise.
 

Warum der Mehrgenerationencampus so besonders ist

  • Gemeinschaft erleben: Kinder, Erwachsene und Senioren teilen ihren Alltag, lernen voneinander und schaffen wertvolle Verbindungen.
  • Innovatives Konzept: Begegnungen über Generationen hinweg bereichern das Leben aller Beteiligten und schaffen ein Gefühl von Zusammengehörigkeit.
  • Moderne Standards: Das Pflegeheim der vierten Generation bietet Einzelzimmer mit eigener Nasszelle und großzügige Gemeinschaftsräume.
  • Lebensfreude: Ob gemeinsame Hochbeete, Terrassen oder Cafés – der Campus ist ein Ort, an dem das Leben pulsiert und Freundschaften entstehen.


Sichern Sie sich jetzt einen Platz im neuen Pflegeheim und werden Sie Teil dieser besonderen Gemeinschaft. 

Jetzt Zimmer anfragen

Ein Job mit Herz – Arbeiten auf dem Mehrgenerationencampus

Der Mehrgenerationencampus ist nicht nur ein Ort des Lebens, sondern auch ein einzigartiger Arbeitsplatz. Hier gestalten Sie eine neue Form des sozialen Miteinanders aktiv mit.

Was uns als Arbeitgeber auszeichnet?

  • Ein starkes Team: Wir leben unsere Leitsätze wie Einheit und Zusammenhalt. Ein gutes Team ist der Dreh- und Angelpunkt unseres Erfolgs.
  • Wertschätzung und Entwicklung: Ihre Ideen sind willkommen. Wir bieten Ihnen Raum, um sich weiterzuentwickeln und neue Perspektiven zu entdecken.
  • Abwechslungsreicher Alltag: Ob in der Pflege, in der KITA oder in der Tagesbetreuung – jeder Tag ist anders und voller neuer Erfahrungen.
  • Zeit für Menschen: Wir schaffen Bedingungen, die es Ihnen ermöglichen, individuell auf die Bedürfnisse unserer Bewohner und Kinder einzugehen.
     

Es ist wunderbar zu sehen, wie Generationen hier voneinander lernen und wie wir als Team gemeinsam wachsen.

Gemeinsam die Zukunft von Alt und Jung gestalten

Bewerben Sie sich jetzt und unterstützen Sie uns dabei, den Mehrgenerationencampus mit Leben zu füllen. 

Ob als Pflegefachkraft, Pflegekraft, Pflegehilfskraft oder engagierter Quereinsteiger – wir freuen uns auf Sie!

Zu unseren Stellenausschreibungen

Informationen zur Begrenzung der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen ab dem 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 wird der von gesetzlich pflegeversicherten Bewohnerinnen/Bewohnern zu tragende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege begrenzt, indem die gesetzliche Pflegekasse einen Teilbetrag übernimmt und an die Pflegeeinrichtung bezahlt, die deswegen den Rechnungsbetrag für die Bewohnerin/den Bewohner kürzt. Bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen, die das Entgelt für die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe selbst zahlen, erhöht sich ihr Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Pflegeversicherung entsprechend.

Nach dem neu eingeführten § 43c des Sozialgesetzbuches, 11. Buch (SGB XI) gilt eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, wird der von ihnen zu tragende Eigenanteil an der Pflegevergütung (einschließlich der Ausbildungskosten) mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert.

Voraussetzung hierfür ist, dass die berechtigten Pflegebedürftigen seit einem bestimmten Zeitraum Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen müssen. Danach richtet sich auch die Höhe des Leistungszuschlags der gesetzlichen Pflegekassen.

  1. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bereits bis einschließlich 12 Monate Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  2. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  3. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 24 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  4. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 36 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Bei der Bestimmung o.g. Monate werden auch Monate voll berücksichtigt, in denen die/der Pflegebedürftige nur für einen Teil des Monats Leistungen nach § 43 bezogen hat.

Berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Leistungshöhe auch Zeiträume vollstationärer Versorgung in Pflegeeinrichtungen anderer Träger.

DRK Pflegeheim Campus Weißenfels - Entgelte für die vollstationäre Pflege ab 01.01.2026 
           
PflegegradPflegebedingter AufwandAusbildungs-umlageUnterkunftVerpflegungInvestitions-kostenGesamtentgelt täglichGesamtentgelt monatlichLeistungsbetrag der Pflegekasse monatlichEigenanteil monatlich 
286,00 € -   € 18,28 € 12,19 € 20,12 € 136,59 € 4.155,07 € 805,00 € 3.350,07 €  
3102,90 € -   € 18,28 € 12,19 € 20,12 € 153,49 € 4.669,17 € 1.319,00 € 3.350,17 €  
4120,52 € -   € 18,28 € 12,19 € 20,12 € 171,11 € 5.205,17 € 1.855,00 € 3.350,17 €  
5128,44 € -   € 18,28 € 12,19 € 20,12 € 179,03 € 5.446,09 € 2.096,00 € 3.350,09 €  
           
Für allgemeine Pflegeleistungen beträgt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in den Pflegegraden 2 - 5 nach §84 Abs.2 SGB XI: 59,54€ / Leistungstag
           
Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 - 5 reduziert sich je nach Dauer des Leistungsbezugs von vollstationären Einrichtungen der von ihnen zu zahlende 
Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen und der Ausbildungsumlage um den Leistungszuschlag der Pflegekassen nach § 43c SGB XI, wie folgt: 
           
0 bis 12 Monate13 bis 23 Monate24 bis 35 Monateab 36. Monat   
15%3.078,47 € 30%2.806,79 € 50%2.444,55 € 75%1.991,75 €    
           
Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI für zusätzliche Betreuung und Aktivierung:225,82€ / Monat   
           
           
DRK Pflegeheim Campus Weißenfels - Entgelte für die Kurzzeitpflege ab 01.01.2026 
           
PflegegradPflegebedingter AufwandAusbildungs-umlageUnterkunftVerpflegungInvestitions-kostenGesamtentgelt täglichLeistungsbetrag der Pflegekasse Jahresbudget  
2 bis 5142,83 € -   € 20,62 € 13,75 € 20,12 € 197,32 € 3.539,00 €   
           
           
Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI für zusätzliche Betreuung:7,42 € pro Tag    
           
Gemeinsamer Jahresbertrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege:3.539,00 € maximal 56 Tage   
           
Beispiel für 28 Tage:    Beispiel für 56 Tage:   
 Gesamtbetrag5.524,96 €     Gesamtbetrag11.049,92 €   
 Pflegekasse3.539,00 € (wenn Anspruch vorhanden)  Pflegekasse3.539,00 € (wenn Anspruch vorhanden)
 Eigenanteil1.985,96 €     Eigenanteil7.510,92 €